Herzlich Willkommen auf dem Patientenportal JanssenWithMe.
Mit den Informationen auf dieser Website möchten wir Sie im Umgang mit Ihrer Erkrankung unterstützen. Erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Bereiche Ihrer Erkrankung und nutzen Sie unsere vielfältigen Angebote. Wir freuen uns, wenn diese Ihnen im Alltag eine Unterstützung bieten und Ihnen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben helfen.
Janssen ist eines der weltweit führenden forschenden Pharmaunternehmen. 1953 von Dr. Paul Janssen in Belgien gegründet, ist es seit 1959 auch in Deutschland vertreten.
Frühzeitig, systematisch und kontinuierlich mit Betroffenen in den Austausch zu treten, hat weitreichende Vorteile.
Ein Überblick zu den aktuellen Therapiegebieten.
Für eine patientenorientierte Medizin
Als forschendes Gesundheitsunternehmen arbeiten wir seit rund 60 Jahren für ein besseres Leben unserer Patient:innen. Wir entwickeln innovative Wirkstoffe und Behandlungskonzepte, die zur Heilung oder Linderung einiger der schwersten Krankheiten beitragen. Bis zur Anwendung eines Medikaments am Patient:in ist es jedoch ein weiter Weg.
In unserer präklinischen Entwicklung bereiten wir den Weg vom Molekül zum Medikament. Innovationszentren auf der ganzen Welt ermöglichen uns dabei den Anschluss an modernste Technologien und herausragendes Wissen.
Vielversprechende Substanzen werden in klinischen Studien auf ihre Wirksamkeit und Verträglichkeit getestet. Diese Studien sind ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung einer gezielten Therapie für den Patient:in.
Unser Credo bei Janssen stellt die Verantwortung für unserer Patient:innen an die erste Stelle. Daher sind wir daran interessiert, möglichst viele Daten über die Sicherheit unserer Produkte zu erhalten. Ein wichtiger Baustein dieser Sicherheitsdaten sind Meldungen von Nebenwirkungen aus der Anwendung unserer Produkte in der Praxis. Was passiert aber mit diesen Meldungen, die bei uns eingehen? Warum ist es überhaupt sinnvoll, Nebenwirkungen zu melden? Und welche Rolle spielen Qualitätsmängel? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Um transparenten Zugang zu klinischen Studiendaten zu unterstützen, hat das Mutterunternehmen von Janssen, Johnson & Johnson, 2014 eine Vereinbarung mit der Yale School of Medicine in den USA geschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung „Yale University Open Data Access Project“ (YODA) prüft eine unabhängige Institution Anträge von Forschern:innen und Ärzten:innen auf Zugang zu anonymisierten Daten aus klinischen Studien von Janssen.
Damit war Janssen/Johnson & Johnson das erste Unternehmen, das mit einer unabhängigen Institution kooperiert, um Anträge auf Zugang zu klinischen Daten zu prüfen und zu genehmigen. Externe Forscher:innen können den Zugang zu Daten aus klinischen Studien mit Medikamenten von Janssen über einen web-basierten Prozess beantragen.
Es ist nur verständlich, dass Sie als Patient:in möglichst alles über Ihre Therapie erfahren möchten. Vielleicht fragen Sie sich, warum Sie die Informationen, die Sie sich über Ihr verschreibungspflichtiges Medikament wünschen, nicht direkt vom Hersteller erhalten. Grund hierfür ist das sogenannte Heilmittelwerbegesetz, kurz HWG.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) definiert die Vorgaben an die Bewerbung von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie Heilverfahren und dient dem Schutz der Verbraucher:innen. So regelt das HWG unter anderem, welche Informationen über Arzneimittel von den herstellenden Unternehmen an welche Personengruppen weitergeben werden dürfen. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen rezeptfreien Medikamenten, die frei in der Apotheke verkäuflich sind, und verschreibungspflichtigen Medikamenten, für die Sie ein Rezept von Ihrem:Ihrer Ärzt:in benötigen.
Werbung für rezeptfreie Medikamente kann sich unter Einhaltung des HWG an alle Personen richten. Sicher kennen Sie beispielsweise derartige Werbung für Schmerz- oder Erkältungsmittel aus dem Fernsehen. Verschreibungspflichtige Medikamente darf das Unternehmen dagegen nur gegenüber Fachkreisen – also bei Ärzt:innen und Apotheker:innen – bewerben. Die enge Auslegung des Begriffs „Werbung“ im HWG durch die Gerichte führt dazu, dass auch reine Produktinformationen eines Unternehmens als Bewerbung eingestuft werden können. Aus diesem Grund finden interessierte Patient:innen mit Ausnahme der Fach- und Gebrauchsinformationen und etwaiger behördlich genehmigter Schulungsmaterialien keine öffentlich zugänglichen Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel auf den Webseiten von Janssen. Für weitergehende Informationen können sich Patient:innen vertrauensvoll an ihre:n Ärzt:in oder Apotheker:in wenden.
Sowohl bei der Bewerbung von rezeptfreien als auch verschreibungspflichtigen Medikamenten gelten darüber hinaus weitere Vorgaben des HWG. Irreführende Werbung ist nicht nur im Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung, aber hier natürlich ganz besonders unzulässig. Als irreführend gilt insbesondere, wenn mit unwahren Aussagen zur Wirksamkeit geworben wird. Auch darf die Werbung nicht fälschlich den Eindruck erwecken, dass mit Sicherheit ein Therapieerfolg erwartet werden kann oder keine unerwünschten Wirkungen auftreten können. Die Bewerbung darf ebenfalls keine falschen Angaben über die Zusammensetzung und Beschaffenheit des Produkts enthalten, um nur ein paar Fälle zu nennen. Zudem muss deutlich werden, dass es sich um Werbung handelt und von welchem Unternehmen diese stammt.
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
Hier finden Sie weitere Informationen zu verschiedenen Services.
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