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Häufige Fragen und Antworten

Was ist ADHS?

Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung mit den Leitsymptomen Unaufmerksamkeit, starke Unruhe (Hyperaktivität) und Impulsivität; von ADHS spricht man dann, wenn die Verhaltensstörungen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten bestehen und in verschiedenen Lebensbereichenwie Familie, Schule oder Freizeit gleichzeitig auftreten.1 (Siehe auch: Informationen zu ADHS – Was ist ADHS?)

Wer behandelt ADHS?

Die Diagnose und Behandlung von ADHS wird in der Regel von einem Kinder-und Jugendpsychiater oder von einem in der ADHS-Behandlung erfahrenen Kinder- und Jugendarzt vorgenommen. (Siehe auch: Informationen zu ADHS – Wie wird ADHS behandelt?)

Wie wird ADHS behandelt?

Die wichtigsten Säulen einer ADHS-Behandlung sind Psychotherapie (insbesondere Verhaltenstherapie), eine medikamentöse Behandlung sowie pädagogische Maßnahmen. (Siehe auch: Informationen zu ADHS – Wie kann ADHS behandelt werden?)

Ist ADHS das Ergebnis falscher Erziehung?

ADHS entsteht nicht durch falsche Erziehung. Die Ursache ist eine neurobiologische Funktionsstörung in bestimmten Gehirnbereichen, bei der genetische Faktoren eine große Rolle spielen.2 (Siehe auch: Wie entsteht ADHS?)

Kann ADHS geheilt werden?

ADHS ist eine chronische Erkrankung. Bei einem Drittel der Betroffenen bilden sich die Symptome mit zunehmendem Alter zurück. Etwa 60 bis 70 % der betroffenen Kinder zeigen allerdings auch im Erwachsenenalter noch Verhaltensauffälligkeiten.1 (Siehe auch: Welche Folgen kann unbehandelte ADHS haben? Ist ADHS heilbar?)

Muss jedes an ADHS erkrankte Kind mit einem ADHS-Medikament behandelt werden?

Ob ein Kind mit ADHS eine medikamentöse Therapie braucht, hängt davon ab, wie ausgeprägt die Verhaltensauffälligkeiten auftreten und wie stark das Leben des Kindes und seiner Familie beeinträchtigt ist. Bei manchen Kindern ist der Einsatz von verhaltenstherapeutischen Maßnahmen allein ausreichend. In vielen Fällen muss jedoch zusätzlich der Einsatz eines Medikamentes in Erwägung gezogen werden. Psychotherapeutische Maßnahmen, die die aktive Mitarbeit des Kindes erfordern, sind häufig ohne begleitende medikamentöse Therapie nicht durchführbar. Der behandelnde Arzt entscheidet über die individuell durchzuführende Therapie. (Siehe auch: Wie kann ADHS behandelt werden? / Medikamentöse Therapie)

Müssen die Medikamente ein Leben lang genommen werden?

Es sollte ständig beobachtet werden, wie sich das Verhalten des Kindes unter dem Medikamenteneinfluss verändert und immer wieder kritisch hinterfragt werden, ob die Medikamente noch notwendig sind. In vielen Fällen kommen die Kinder nach einiger Zeit auch ohne Medikamente aus. Häufig jedoch müssen die Medikamente über mehrere Jahre genommen werden. (Siehe auch: Wie kann ADHS behandelt werden? / Medikamentöse Therapie)

Was ist bei der Mitnahme von Medikamenten ins Ausland zu beachten?

Für Reisen im Schengener Raum gibt es ein amtliches Formular, das Ihr Arzt ausfüllen muss. Sprechen Sie Ihren Arzt rechtzeitig vor Ihrer Reise darauf an. Bei Reisen außerhalb des Schengener Raumes ist es empfehlenswert vor Reiseantritt bei der Botschaft des Ziellandes eventuelle besondere Regelungen zu erfragen. Damit kann man bei Reisen ins Ausland möglichen Problemen vorbeugen.

Dürfen Medikamente während Wettkämpfen genommen werden?

Für ADHS-Betroffene, die mit Medikamenten behandelt werden, bedeutet dies keinen grundsätzlichen Verzicht auf den Leistungssport: Sie können bei der NADA eine Medizinische Ausnahmegenehmigung nach dem Standard-Verfahren beantragen, um an Wettkämpfen teilnehmen zu dürfen. Bei internationalen Wettkämpfen sollte zusätzlich beim jeweiligen Fachverband nachgefragt werden, da einige Verbände die Einnahme von Stimulanzien grundsätzlich nicht erlauben. (Siehe auch: Wie kann ADHS behandelt werden? / Medikamentöse Therapie)

Auslandsreisen

Bei Reisen ins Ausland dürfen Sie viele ADHS-Medikamente nur mit einer „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ mitnehmen. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der Dauer und dem Ziel der Reise ab. Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) finden Sie alle wichtigen Informationen hierzu sowie die entsprechenden Formulare zum Herunterladen.
Erlaubt ist die Mitnahme einer für die Dauer der Reise angemessenen Menge an Medikamenten als persönlicher Reisebedarf für maximal 30 Tage. Die Menge der mitgeführten Medikamente muss den Angaben der ärztlichen Bescheinigung entsprechen. In einigen Ländern wird zudem ein Attest über die Erkrankungen verlangt, zu deren Behandlung die Arzneimittel eingesetzt werden.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen durch oder in Länder des Schengener Abkommens reicht eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung aus, die durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt wird.
Bei allen anderen Staaten empfiehlt es sich in jedem Fall, eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mitzunehmen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnungen und die Dauer der Reise enthält. Darüber hinaus sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen erkundigen.

Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:

  • Einfuhr: International kontrollierte Substanzen dürfen nur für persönliche medizinische Zwecke eingeführt werden. Die Einfuhrbestimmungen gelten auch für den Transit.
  • Bedingung:
    a) beglaubigtes Arztzeugnis, ärztliche Verschreibung – sollte zumindest in englischer Sprache vorliegen.
    b) Bewilligung: Eine Bewilligung muss durch die zuständige nationale Behörde des bereisten Landes ausgestellt werden. Sie sollte frühzeitig beantragt werden. Bewilligungsanträge sollten folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Vorname(n) sowie Adresse des Patienten; Name und Adresse des behandelnden Arztes, Aufenthaltsadresse des bereisten Landes, Name und Menge des mitzuführenden Medikaments sowie Angaben über dessen aktiven Inhaltsstoff. Einige Länder verlangen auch Angabe der Passnummer und die exakten Ein- und Ausreisedaten und -zeiten.
  • Zeitraum: Die erlaubte Menge entspricht der Dosis für eine bestimmte Behandlungsdauer.

Bitte beachten Sie, dass wir für diesen zusätzlichen Service keine Gewährleistung übernehmen können. Änderungen der Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind ständig möglich. Im Zweifelsfall sollte daher das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes kontaktiert werden.

Selbsthilfegruppen

  • Vereinigung zur Förderung von Kindern und Erwachsenen mit Teilleistungsschwächen e.V. (JUVEMUS e.V.), www.juvemus.de
  • Selbstständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen e.V. (SeHT e.V.), www.seht.de
  • Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Teilleistungsstörungen MCD/HKS e.V. (BAG-TL e.V.), www.bag-tl.de
  • Regenbogen e.V.
  • Kindernetzwerk e.V., www.kindernetzwerk.de
  • ADHS Deutschland e.V. Selbsthilfe für Menschen mit ADHS, www.adhs-deutschland.de